Ablauf der Onlinescheidung

Ein typisches Onlinescheidungsverfahren – beide Parteien sind sich über die Scheidung einig und haben Vermögensaufteilung und Unterhalt einvernehmlich geregelt – ist von einem geringen Zeitaufwand – vom Ausfüllen des Scheidungsformulars bis zum Gerichtstermin ca. 2 Stunden an Arbeitsaufwand – und der Scheidung in nur einem Termin vor Gericht geprägt. Hier ein kurzer Überblick zum Ablauf:

  1. Sie füllen das Scheidungsformular aus.
  2. Das Formular wird geprüft. Sie erhalten einen Kostenvoranschlag sowie eine Anwaltsvollmacht. Mit dem Ausfüllen und Übersenden der Anwaltsvollmacht an unser Büro per Fax, E-Mail oder Brief beauftragen Sie uns den Scheidungsantrag zu stellen.
  3. Der Scheidungsantrag wird eingereicht.
  4. Sie erhalten die Aufforderung die Gerichtskosten einzuzahlen. Sobald diese gezahlt sind, wird der Scheidungsantrag der Gegenseite zugestellt und das Verfahren ist eröffnet.
  5. Die Gegenseite erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Soweit die Scheidung einvernehmlich erfolgt, ist weiterer Schriftwechsel zur Sache nicht notwendig.
  6. Sie erhalten Fragebögen zum Versorgungsausgleich, soweit dieser nicht ausgeschlossen ist.
  7. Das Gericht bestimmt einen Termin zur Hauptverhandlung, in dem die Scheidung ausgesprochen wird. Einem Monat nach dem Termin ohne Einlegung eines Rechtsmittels ist die Scheidung rechtskräftig.

Erläuterungen

Nicht alle Scheidungsverfahren sind einfach und einvernehmlich. Eine Onlinescheidung, wie oben beschrieben, lässt sich daher in einigen Fällen nicht ohne weitere Beratung zum Thema durchführen. Wir beraten Sie daher in allen Fragen Ihre Scheidung betreffend gern persönlich oder telefonisch ohne Mehrkosten im Vergleich zur schnellen Onlinescheidung.

Erfahrungsgemäß lassen sich die individuellen Probleme eines Scheidungsverfahrens im persönlichen Gespräch am besten klären, ohne dass Sie vorab lange Texte durcharbeiten müssen. Für einen ersten Überblick über das Scheidungsverfahren haben wir hier trotzdem einige Erläuterungen zusammengestellt, um Ihnen den Einstieg zu erleichtern.

Einvernehmliche Scheidung

Nach Ablauf von 9 Monaten Trennungszeit können Sie einen Antrag auf Scheidung einreichen. Um Kosten zu sparen und die Scheidung möglichst einfach zu halten, gilt es aber einige Punkte zu beachten. Wir helfen Ihnen mit ausführlicher Beratung über alle Scheidungsfolgen, zu den Kosten und über vermeidbare Fehler, die Zeitaufwand und Kosten hochtreiben.

  1. Zeit sparen – Ein Anwaltsbesuch ist in den meisten Fällen nicht notwendig. Nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt haben, erhalten Sie postalisch einen Kostenvoranschlag und ein Anwaltsformular. Ist dieses ausgefüllt zurückgesandt, wird der Scheidungsantrag eingereicht und die Scheidung kann in einem Termin vor dem Familiengericht durchgeführt werden.
  2. Geld sparen – Anwaltsgebühren und Gerichtskosten sind gesetzlich vorgeschrieben. Diese können von keinem Anwalt unterboten werden. Die Gebührenhöhe richtet sich jedoch nach dem jeweiligen Streitwert, der sich nach dem Einkommen, und nach der zu regelnden Materie richtet. Hier kann gespart werden, indem alle strittigen Punkte bei Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn und Vermögensaufteilung möglichst vor der Scheidung geregelt werden.
  3. Nerven sparen – Auch wenn eine Scheidung eine sehr emotionale Angelegenheit sein kann, sollten Sie möglichst eine einvernehmliche Scheidung anstreben. In einem Scheidungskrieg, in dem alles umkämpft ist, verlieren erfahrungsgemäß beide Seiten.Sollten Sie eine Beratung wünschen, können Sie uns gerne telefonisch unter 030/60934302 kontaktieren.

Scheidung im Streitfall

Sind wesentliche Punkte der Scheidung noch ungeklärt, handelt es sich nicht um eine einvernehmliche Scheidung, bieten wir Ihnen selbstverständlich eine ausführliche Beratung telefonisch oder in unserem Büro an.
Vermögensfragen, Sorgerecht und Unterhalt sollten fair für beide Beteiligten einer Scheidung geregelt werden. Ist dieses nicht im Wege einer außergerichtlichen Einigung möglich, so müssen die einzelnen Ansprüchen gerichtlich durchgesetzt werden, was eine intensivere Vorbereitung des Verfahrens bedingt, als eine schnelle Onlinescheidung.

Erfahrungsgemäß dauern Scheidungsverfahren, welche die gerichtliche Klärung strittiger Ansprüche beinhalten, länger und eine ausführliche Beratung und Betreuung ist notwendig. Wir nehmen wenn gewünscht telefonisch Kontakt mit Ihnen auf, um einen Besprechungstermin zu vereinbaren. Ist einer der folgenden Punkte zwischen den Beteiligten einer Trennung strittig, bietet sich die klassische anwaltliche Betreuung des Verfahrens inklusive Besprechungsterminen in unserem Büro an:

  1. Aufteilung des Hausrats und Vermögens – Wenn möglich wird dieser einvernehmlich für Sie geregelt, wenn notwendig erfolgt die Auseinandersetzung streitig im Scheidungsverfahren vor Gericht.
  2. Kindesunterhalt – Die Verweigerung von zustehenden Unterhaltszahlungen gehört zu den Klassikern der nachehelichen Auseinandersetzung. Von der Anforderung der Vermögensauskunft, Berechnung des zustehenden Unterhalts bis zur gerichtlichen Durchsetzung durch Titulierung.
  3. Nachehelicher Unterhalt – Das eheprägende Einkommen wird für Sie berechnet, der zustehende Unterhalt wird im Zusammenhang mit dem Scheidungsverfahren eingefordert.
  4. Trennungsunterhalt – Auf Grundlage der Einkommen berechnen wir den zustehenden Unterhalt und fordern diesen soweit nötig ein. Der Abschluss einer Trennungsvereinbarung ist möglich.
  5. Zugewinnausgleich – Anfangsvermögen und Endvermögen beider Ehepartner wird berechnet. Ergibt sich eine Differenz zu Ihren Gunsten wird diese eingefordert.
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